geschäftsbedingungen

• grobofferten

beruhen auf den mir mitgeteilten informationen während der entwurfs- oder planungsphase eines projektes und dienen lediglich einer ersten groben kostenbestimmung. Die verrechnung erfolgt nach den effektiv ausgeführten konzeptarbeiten, aufnahmepositionen, digitalisierungen, bearbeitungen, gestaltungsarbeiten, spesen und materialbestellungen gemäss meinem preisblatt.

• richtofferten

beruhen auf den mir mitgeteilten informationen zu einem konkreten projekt. Ändern nach freie arbeiten auftragserteilung oder während der realisation des projekts die konzeptarbeiten, aufnahmepositionen, digitalisierungen, bearbeitungen, gestaltungsarbeiten, spesen oder materialbestellungen, werden die daraus entstehenden mehr/minderkosten gemäss meinem preisblatt separat verrechnet/ausgewiesen.

• abgabetermine, aufnahmetermine

Können abgabetermine oder aufnahmetermine ohne mein verschulden nicht wahrgenommen werden, so haftet der auftraggeber für allfällig entstandene oder entstehende kosten.

• wiederholungen

Müssen aufnahmen oder endprodukte wie drucke, poster, messestände oder dergleichen, wegen mangelnder angaben des auftraggebers, falschen photogegenständen oder informationen, änderungen in den anforderungen oder im konzept nochmals produziert werden, haftet der auftraggeber für die entstandenen oder entstehenden mehrkosten.

• urheberrecht, originalmaterial und daten

Bei auftragsarbeiten bleibt das urheberrecht bis zur vollständigen begleichung der rechnung bei mir. Danach erhält der auftraggeber das urheberrecht. Ich behalte ein veröffentlichungsrecht zum zwecke der eigenwerbung. Das originalmaterial und die daten der back-up-cds stehen dem auftraggeber jederzeit zur verfügung. Bei freien aufnahmen bleibt das urheberrecht grundsätzlich bei mir. Es besteht aber die möglichkeit der abgeltung.

• haftung

Ich hafte im rahmen meiner geschäftshaftpflichtversicherung. Photogegenstände sind aber von jedlicher haftung ausgenommen, ebenso erfolgt keine haftung für die lagerung oder die haltbarkeit von aufnahme- und/oder printmaterial sowie digitaler datenträger. Der auftraggeber haftet für transporte aller art, welche in seinem interesse ausgeführt werden. Drittverträge werden auf namen, rechnung und haftung des auftraggebers abgeschlossen.

• reklamationen

innert 8 tagen nach erhalt der aufnahmen, der ware, der rechnung

• konditionen/mwst

Innert 30 tagen rein netto; skonto nach vereinbarung; akontozahlungen vorbehalten
Die preise verstehen sich exklusive mwst.

• gerichtsstand
ist CH-9450 Altstätten

• rebstein 01.01.01
(ersetzt 13.08.86)